Auch auf ein Promotionsstipendium sind in voller Höhe Kranken- und Pflegeversicherungsbeträge zu entrichten.In dem entschiedenen Fall, klagte eine Doktorandin. Sie erhielt ein Stipendium der Hans-Böckler-Stiftung, das sich zusammensetzte aus einem Grundstipendium von 1.050 Euro pro Monat und einer Forschungskostenpauschale von 100 Euro pro Monat. Die Forschungskostenpauschale war durch die Stiftung zweckgebunden für die Finanzierung von Literatur und Sach- und Reisekosten für die wissenschaftliche Ausbildung zu verwenden. Die Krankenkasse berechnete die Beiträge aus den Einnahmen von 1.150 Euro als gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Die Klägerin war nur bereit, Beiträge aus dem Grundstipendium zu zahlen, da die Pauschale nur für Forschungszwecke verwendet werden durfte. Das Gericht gab ihr jedoch nicht Recht. Entscheidend war, dass eine gesetzliche Zweckbestimmung fehlte, die jedoch Voraussetzung ist, um Beitragspflichten nicht zu umgehen.
War jemand ohne sein Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Ein Fehlen des Verschuldens wird vermutet, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder fehlerhaft ist.Die fehlende Bestellung eines Verfahrenspflegers, stellt für sich genommen keinen Wiedereinsetzungsgrund dar. Maßgeblich ist allein, inwieweit dem Betroffenen oder einem Verfahrensbevollmächtigten ein Verschulden an der Fristversäumung zur Last fällt.Ein Wiedereinsetzungsgrund kann sich grundsätzlich nicht aus der die Betreuungsbedürftigkeit begründenden psychischen Krankheit des Betroffenen ergeben.
Jeder hat einen grundgesetzlich verankerten Anspruch auf rechtliches Gehör.Erledigt sich eine Unterbringungssache durch Zeitablauf, so wird der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör auch dann verletzt, wenn das für die Entscheidung maßgebliche Gutachten dem Betroffenen nicht bekannt gegeben wurde.Das Unterbleiben der persönlichen Anhörung des Betroffenen in einer Unterbringungssache stellt einen Verfahrensmangel dar, der derart schwer wiegt, dass die genehmigte Unterbringungsmaßnahme insgesamt eine rechtswidrige Freiheitsentziehung darstellt.
Die Aufhebung eines Nichtabhilfe- und Vorlagebeschlusses unterliegt nicht der Rechtsbeschwerde.Eine solche Entscheidung stellt keine Endentscheidung über den Verfahrensgegenstand des Beschwerdeverfahrens dar und unterliegt deshalb nicht der Rechtsbeschwerde.Die Rechtsbeschwerde zählt zu den Rechtsmitteln. Mit ihr kann eine Entscheidung über eine streitige Rechtsfrage einer höchstrichterlichen Entscheidung herbeigeführt werden und eine einheitliche Rechtsprechung sichergestellt werden.

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Der Erlass eines Teilurteils über einen Vorschussanspruch in Höhe der für die Beseitigung von Schallschutzmängeln erforderlichen Kosten ist unzulässig, wenn der Besteller daneben einen auf dieselben Mängel gestützten, auf Ersatz eines Mietausfalls sowie auf Ersatz vorgerichtlicher Sachverständigenkosten gerichteten Schadensersatzanspruch geltend macht, über den nicht zugleich entschieden wird.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.08.2014
Beschweren sich Mieter beim Vermieter über einen störenden Mitmieter, so hat dieser gegenüber dem Vermieter keinen Anspruch darauf, über die Identität der Beschwerdeführer aufgeklärt zu werden.
Amtsgericht München, Urteil vom 08.08.2014
Im Bereich des Hauseingangs angebrachte Videoattrappen stellen keine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Mieters dar und sind vor diesem Hintergrund erlaubt.
Amtsgericht Schöneberg, Urteil vom 30.07.2014
Metallgitterzäune sind nicht mit einem einfachen Drahtzaun vergleichbar, weshalb bei einer baurechtlich vorgesehenen Maximalhöhe für Zäune auch keine mögliche Ausnahme für höhere Drahtzäune greift.
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 25.07.2014
Ein einheitliches Mietverhältnis über Wohnräume und Geschäftsräume ist zwingend entweder als Wohnraummietverhältnis oder als Mietverhältnis über andere Räume zu bewerten.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.07.2014
Das Wissen des Verwalters kann den einzelnen Mitgliedern einer Wohnungseigentümergemeinschaft bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche als eigene Kenntnis nur zugerechnet werden, wenn es sich um gemeinschaftsbezogene Ansprüche handelt oder wenn die Gemeinschaft Ansprüche der Wohnungseigentümer an sich gezogen hat.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 04.07.2014
Eine Eigentumswohnung und Tiefgaragenstellplätze sind, jedenfalls soweit es sich um eine übliche Zahl von ein bis zwei Stellplätzen handelt, als wirtschaftliche Einheit anzusehen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 26.06.2014
Stört eine Mieterin durch aggressives und bedrohliches Verhalten den Hausfrieden über einen längeren Zeitraum, kann ihr der Vermieter fristlos kündigen.
Amtsgericht Berlin, Urteil vom 13.06.2014
Verweigert ein Vermieter seinem Mieter die Untervermietung, macht er sich im Fall eines berechtigten Anspruchs des Mieters diesem gegenüber schadensersatzpflichtig.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.06.2014
Wenn der Inhaber eines Erbbaurechts gegen eine Klausel in dem zugrunde liegenden Vertrag verstößt, nach welcher das Erbbaurecht zur eigenen Nutzung vorgesehen ist und andernfalls eine Rückübertragung an die Gemeinde verlangt werden kann, so stellt die entsprechende Klausel keine unangemessene Benachteiligung dar.
Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 05.06.2014
 
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