Auch auf ein Promotionsstipendium sind in voller Höhe Kranken- und Pflegeversicherungsbeträge zu entrichten.In dem entschiedenen Fall, klagte eine Doktorandin. Sie erhielt ein Stipendium der Hans-Böckler-Stiftung, das sich zusammensetzte aus einem Grundstipendium von 1.050 Euro pro Monat und einer Forschungskostenpauschale von 100 Euro pro Monat. Die Forschungskostenpauschale war durch die Stiftung zweckgebunden für die Finanzierung von Literatur und Sach- und Reisekosten für die wissenschaftliche Ausbildung zu verwenden. Die Krankenkasse berechnete die Beiträge aus den Einnahmen von 1.150 Euro als gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Die Klägerin war nur bereit, Beiträge aus dem Grundstipendium zu zahlen, da die Pauschale nur für Forschungszwecke verwendet werden durfte. Das Gericht gab ihr jedoch nicht Recht. Entscheidend war, dass eine gesetzliche Zweckbestimmung fehlte, die jedoch Voraussetzung ist, um Beitragspflichten nicht zu umgehen.
War jemand ohne sein Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Ein Fehlen des Verschuldens wird vermutet, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder fehlerhaft ist.Die fehlende Bestellung eines Verfahrenspflegers, stellt für sich genommen keinen Wiedereinsetzungsgrund dar. Maßgeblich ist allein, inwieweit dem Betroffenen oder einem Verfahrensbevollmächtigten ein Verschulden an der Fristversäumung zur Last fällt.Ein Wiedereinsetzungsgrund kann sich grundsätzlich nicht aus der die Betreuungsbedürftigkeit begründenden psychischen Krankheit des Betroffenen ergeben.
Jeder hat einen grundgesetzlich verankerten Anspruch auf rechtliches Gehör.Erledigt sich eine Unterbringungssache durch Zeitablauf, so wird der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör auch dann verletzt, wenn das für die Entscheidung maßgebliche Gutachten dem Betroffenen nicht bekannt gegeben wurde.Das Unterbleiben der persönlichen Anhörung des Betroffenen in einer Unterbringungssache stellt einen Verfahrensmangel dar, der derart schwer wiegt, dass die genehmigte Unterbringungsmaßnahme insgesamt eine rechtswidrige Freiheitsentziehung darstellt.
Die Aufhebung eines Nichtabhilfe- und Vorlagebeschlusses unterliegt nicht der Rechtsbeschwerde.Eine solche Entscheidung stellt keine Endentscheidung über den Verfahrensgegenstand des Beschwerdeverfahrens dar und unterliegt deshalb nicht der Rechtsbeschwerde.Die Rechtsbeschwerde zählt zu den Rechtsmitteln. Mit ihr kann eine Entscheidung über eine streitige Rechtsfrage einer höchstrichterlichen Entscheidung herbeigeführt werden und eine einheitliche Rechtsprechung sichergestellt werden.

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Auch bei einer genehmigten Hundehaltung entspricht die Haltung von mehr als einem Hund nicht mehr dem vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache, wenn der Mieter diese erlaubte Mehrhaltung nicht beweisen kann.
Amtsgericht München, Urteil vom 12.05.2014
Eine Regelung in einem Mietvertrag, nach welcher sich der Vermieter bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Mietvertrag während des laufenden Vertrages aus der durch den Mieter gezahlten Mietkaution befriedigen kann, ist unwirksam.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 07.05.2014
Für die Rechtmäßigkeit einer Eigenbedarfskündigung reicht es aus, wenn der Vermieter vernünftige und nachvollziehbare Gründe für die Inanspruchnahme der Wohnung hat.
Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 23.04.2014
Erleidet ein Dritter infolge einer nicht korrekt montierten Elektroinstallation einen Schaden, kann neben dem Hauseigentümer auch ein Nachbar zum Schadensersatz verpflichtet sein, der die Installation kostenlos ausgeführt hat.
Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 02.04.2014
Pünktlich zum Beginn der Freiluftsaison hat sich das Oberlandesgericht in Stuttgart mit der Frage befasst, welche Belästigungen durch die Nachbarschaft zu tolerieren sind, wo die Grenzen liegen und wie genau ein mögliches Überschreiten zu ermitteln ist.
Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 31.03.2014
Der Käufer einer vermieteten Wohnung kann vom Verkäufer ermächtigt werden, schon vor der Eigentumsumschreibung im Grundbuch und des damit verbundenen Eintritts des Käufers in die Vermieterstellung im eigenen Namen ein Mieterhöhungsbegehren zu stellen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.03.2014
Mieter haben gegen ihre auf dem Balkon rauchenden Nachbarn keinen Anspruch auf Unterlassung, nur weil sie sich durch den Zigarettenqualm belästigt sehen.
Landgericht Potsdam, Urteil vom 14.03.2014
Der Mieter muss Modernisierungsmaßnahmen auch bei der Vereinbarung einer Indexmiete dulden.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.03.2014
Wird in einem Formularmietvertrag über gewerblich genutzte Räume der Mieter neben der bedarfsabhängigen Vornahme von Schönheitsreparaturen auch dazu verpflichtet, die Räume bei Beendigung des Mietverhältnisses in einem ''be-zugsfertigen Zustand'' zurückzugeben, ergibt sich daraus kein Summierungseffekt, der zur Unwirksamkeit der beiden Klauseln führt.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.03.2014
Die Schließung noch bestehender Abfallschächte in Hochhäusern im Jahr 2003 wurde durch das Oberverwaltungsgericht NRW bestätigt.
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 06.03.2014
 
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