Auch auf ein Promotionsstipendium sind in voller Höhe Kranken- und Pflegeversicherungsbeträge zu entrichten.In dem entschiedenen Fall, klagte eine Doktorandin. Sie erhielt ein Stipendium der Hans-Böckler-Stiftung, das sich zusammensetzte aus einem Grundstipendium von 1.050 Euro pro Monat und einer Forschungskostenpauschale von 100 Euro pro Monat. Die Forschungskostenpauschale war durch die Stiftung zweckgebunden für die Finanzierung von Literatur und Sach- und Reisekosten für die wissenschaftliche Ausbildung zu verwenden. Die Krankenkasse berechnete die Beiträge aus den Einnahmen von 1.150 Euro als gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Die Klägerin war nur bereit, Beiträge aus dem Grundstipendium zu zahlen, da die Pauschale nur für Forschungszwecke verwendet werden durfte. Das Gericht gab ihr jedoch nicht Recht. Entscheidend war, dass eine gesetzliche Zweckbestimmung fehlte, die jedoch Voraussetzung ist, um Beitragspflichten nicht zu umgehen.
War jemand ohne sein Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Ein Fehlen des Verschuldens wird vermutet, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder fehlerhaft ist.Die fehlende Bestellung eines Verfahrenspflegers, stellt für sich genommen keinen Wiedereinsetzungsgrund dar. Maßgeblich ist allein, inwieweit dem Betroffenen oder einem Verfahrensbevollmächtigten ein Verschulden an der Fristversäumung zur Last fällt.Ein Wiedereinsetzungsgrund kann sich grundsätzlich nicht aus der die Betreuungsbedürftigkeit begründenden psychischen Krankheit des Betroffenen ergeben.
Jeder hat einen grundgesetzlich verankerten Anspruch auf rechtliches Gehör.Erledigt sich eine Unterbringungssache durch Zeitablauf, so wird der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör auch dann verletzt, wenn das für die Entscheidung maßgebliche Gutachten dem Betroffenen nicht bekannt gegeben wurde.Das Unterbleiben der persönlichen Anhörung des Betroffenen in einer Unterbringungssache stellt einen Verfahrensmangel dar, der derart schwer wiegt, dass die genehmigte Unterbringungsmaßnahme insgesamt eine rechtswidrige Freiheitsentziehung darstellt.
Die Aufhebung eines Nichtabhilfe- und Vorlagebeschlusses unterliegt nicht der Rechtsbeschwerde.Eine solche Entscheidung stellt keine Endentscheidung über den Verfahrensgegenstand des Beschwerdeverfahrens dar und unterliegt deshalb nicht der Rechtsbeschwerde.Die Rechtsbeschwerde zählt zu den Rechtsmitteln. Mit ihr kann eine Entscheidung über eine streitige Rechtsfrage einer höchstrichterlichen Entscheidung herbeigeführt werden und eine einheitliche Rechtsprechung sichergestellt werden.

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Verweigert eine allein sorgeberechtigte Mutter die Zustimmung zur gerichtlich angeordneten Begutachtung ihres Kindes durch einen Psychologen, so kann das Gericht eine Ersetzung der Zustimmung zur Begutachtung vornehmen und dem sorgeberechtigten Elternteil für die Dauer der Begutachtung das Aufenthaltsbestimmungsrecht entziehen und auf einen Pfleger übertragen.
Oberlandesgericht Rostock, Urteil vom 30.06.2011
Die Namensänderung eines Pflegekindes in den Nachnamen seiner Pflegeeltern kann beim Vorliegen eines wichtigen Grundes erfolgen.
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 30.06.2011
In einem Verfahren auf Aufhebung der Betreuung ist die Bestellung eines Verfahrenspflegers erforderlich, insbesondere wenn tatsächliche Ermittlungen hinsichtlich der Veränderung von Umständen anzustellen sind, die die Betreuung erforderlich erscheinen ließen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 29.06.2011
Soll der nacheheliche Unterhalt befristet zugesprochen werden, so setzt das voraus, dass zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Unterhaltsanspruch ausreichend gesicherte Erkenntnisse vorliegen, wann die Befristung in der Zukunft zu bestimmen ist.
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 28.06.2011
Wer Einsicht in ein Grundbuch erlangen will, muss hierzu zunächst ein berechtigtes Interesse aufzeigen, welches rechtlicher, wirtschaftlicher oder rein tatsächlicher Natur sein kann.
Oberlandesgericht München, Urteil vom 22.06.2011
Bei Streit der Eltern über die Frage der religiösen Erziehung ihres Kindes, kann das Gericht die Entscheidungsbefugnis über die Einzelfrage der religiösen Erziehung des Kindes einem Elternteil übertragen.
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 15.06.2011
Schließen Eltern eine sog.
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 15.06.2011
Der Verbleib eines Pflegekindes in seiner Pflegefamilie kann angeordnet werden, wenn und solange das Kindeswohl durch eine Wegnahme gefährdet würde.
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 08.06.2011
Der Staat darf in das Erziehungsrecht der Eltern nur in Außnahmen und unter strikter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsprinzips eingreifen.
Oberlandeshericht Hamm, Urteil vom 06.06.2011
Der Versorgungsausgleich kann nach dem Versorgungsausgleichsgesetz aus Billigkeitsgründen ausgeschlossen werden.
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 30.05.2011
 
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