Auch auf ein Promotionsstipendium sind in voller Höhe Kranken- und Pflegeversicherungsbeträge zu entrichten.In dem entschiedenen Fall, klagte eine Doktorandin. Sie erhielt ein Stipendium der Hans-Böckler-Stiftung, das sich zusammensetzte aus einem Grundstipendium von 1.050 Euro pro Monat und einer Forschungskostenpauschale von 100 Euro pro Monat. Die Forschungskostenpauschale war durch die Stiftung zweckgebunden für die Finanzierung von Literatur und Sach- und Reisekosten für die wissenschaftliche Ausbildung zu verwenden. Die Krankenkasse berechnete die Beiträge aus den Einnahmen von 1.150 Euro als gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Die Klägerin war nur bereit, Beiträge aus dem Grundstipendium zu zahlen, da die Pauschale nur für Forschungszwecke verwendet werden durfte. Das Gericht gab ihr jedoch nicht Recht. Entscheidend war, dass eine gesetzliche Zweckbestimmung fehlte, die jedoch Voraussetzung ist, um Beitragspflichten nicht zu umgehen.
War jemand ohne sein Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Ein Fehlen des Verschuldens wird vermutet, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder fehlerhaft ist.Die fehlende Bestellung eines Verfahrenspflegers, stellt für sich genommen keinen Wiedereinsetzungsgrund dar. Maßgeblich ist allein, inwieweit dem Betroffenen oder einem Verfahrensbevollmächtigten ein Verschulden an der Fristversäumung zur Last fällt.Ein Wiedereinsetzungsgrund kann sich grundsätzlich nicht aus der die Betreuungsbedürftigkeit begründenden psychischen Krankheit des Betroffenen ergeben.
Jeder hat einen grundgesetzlich verankerten Anspruch auf rechtliches Gehör.Erledigt sich eine Unterbringungssache durch Zeitablauf, so wird der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör auch dann verletzt, wenn das für die Entscheidung maßgebliche Gutachten dem Betroffenen nicht bekannt gegeben wurde.Das Unterbleiben der persönlichen Anhörung des Betroffenen in einer Unterbringungssache stellt einen Verfahrensmangel dar, der derart schwer wiegt, dass die genehmigte Unterbringungsmaßnahme insgesamt eine rechtswidrige Freiheitsentziehung darstellt.
Die Aufhebung eines Nichtabhilfe- und Vorlagebeschlusses unterliegt nicht der Rechtsbeschwerde.Eine solche Entscheidung stellt keine Endentscheidung über den Verfahrensgegenstand des Beschwerdeverfahrens dar und unterliegt deshalb nicht der Rechtsbeschwerde.Die Rechtsbeschwerde zählt zu den Rechtsmitteln. Mit ihr kann eine Entscheidung über eine streitige Rechtsfrage einer höchstrichterlichen Entscheidung herbeigeführt werden und eine einheitliche Rechtsprechung sichergestellt werden.

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Bringt ein Bauherr durch sein tatsächliches Verhalten sein Einverständnis mit auftragslos erfolgten Zusatzleistungen zum Ausdruck, so muss er auch die geforderte Vergütung leisten.
Oberlandesgericht Schleswig, Urteil vom 29.06.2010
Vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg scheiterte nun ein Antragsteller mit seiner gegen den in Iserlohn geplanten Bau einer Moschee.
Verwaltungsgericht Arnsberg, Urteil vom 17.06.2010
Besteht in einer Altbauwohnung aufgrund des nachträglichen Einbaus hochdichter Fenster ein erhöhter Heiz- und Lüftungsbedarf, um Schimmelbildung zu vermeiden, so stellt dies keinen Mangel der Wohnung dar.
Amtsgericht Nürtingen, Urteil vom 09.06.2010
Zu diesem Ergebnis gelangte das Bundessozialgericht und führte aus, dass der Leistungsbezieher in einem solchen Fall nicht auf die geringeren Vergleichsmieten am bisherigen Wohnort verwiesen werden kann.
Bundessozialgericht, Urteil vom 01.06.2010
Möchte ein auf Sozialleistungen angewiesener Vater näher zu seiner Tochter ziehen, muss die Behörde neben den Umzugskosten auch die Kosten der Kaution darlehensweise übernehmen.
Sozialgericht Bremen, Urteil vom 31.05.2010
Das Jobcenter muss auch dann für die Mietkosten eines Leistungsberechtigten aufkommen, wenn der Mietvertrag aus Bonitätsgründen von seinen Eltern unterzeichnet wurde.
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30.04.2010
Trotz eines Gewährleistungsausschlusses kann der Verkäufer eines Hauses für falsche Angaben im Maklerexposé haftbar gemacht werden.
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 29.04.2010
Pflegeversicherungen müssen die Kosten für den Einbau einer rollstuhlgerechten Terrassentür tragen, wenn die Betroffenen hierdurch selbstständig die Terrasse nutzen können.
Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 12.03.2010
Der Mieter einer Wohnung hat keinen Anspruch auf Mietminderung bei Fehlen einer blauen Tonne für die Altpapierentsorgung.
Amtsgericht Hamburg Blankenese, Urteil vom 19.02.2010
Es besteht keine Pflicht eine unmittelbare Kontaktaufnahme zur anwaltlich vertretenen Gegenseite zu unterlassen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.02.2010
 
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