Auch auf ein Promotionsstipendium sind in voller Höhe Kranken- und Pflegeversicherungsbeträge zu entrichten.In dem entschiedenen Fall, klagte eine Doktorandin. Sie erhielt ein Stipendium der Hans-Böckler-Stiftung, das sich zusammensetzte aus einem Grundstipendium von 1.050 Euro pro Monat und einer Forschungskostenpauschale von 100 Euro pro Monat. Die Forschungskostenpauschale war durch die Stiftung zweckgebunden für die Finanzierung von Literatur und Sach- und Reisekosten für die wissenschaftliche Ausbildung zu verwenden. Die Krankenkasse berechnete die Beiträge aus den Einnahmen von 1.150 Euro als gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Die Klägerin war nur bereit, Beiträge aus dem Grundstipendium zu zahlen, da die Pauschale nur für Forschungszwecke verwendet werden durfte. Das Gericht gab ihr jedoch nicht Recht. Entscheidend war, dass eine gesetzliche Zweckbestimmung fehlte, die jedoch Voraussetzung ist, um Beitragspflichten nicht zu umgehen.
War jemand ohne sein Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Ein Fehlen des Verschuldens wird vermutet, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder fehlerhaft ist.Die fehlende Bestellung eines Verfahrenspflegers, stellt für sich genommen keinen Wiedereinsetzungsgrund dar. Maßgeblich ist allein, inwieweit dem Betroffenen oder einem Verfahrensbevollmächtigten ein Verschulden an der Fristversäumung zur Last fällt.Ein Wiedereinsetzungsgrund kann sich grundsätzlich nicht aus der die Betreuungsbedürftigkeit begründenden psychischen Krankheit des Betroffenen ergeben.
Jeder hat einen grundgesetzlich verankerten Anspruch auf rechtliches Gehör.Erledigt sich eine Unterbringungssache durch Zeitablauf, so wird der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör auch dann verletzt, wenn das für die Entscheidung maßgebliche Gutachten dem Betroffenen nicht bekannt gegeben wurde.Das Unterbleiben der persönlichen Anhörung des Betroffenen in einer Unterbringungssache stellt einen Verfahrensmangel dar, der derart schwer wiegt, dass die genehmigte Unterbringungsmaßnahme insgesamt eine rechtswidrige Freiheitsentziehung darstellt.
Die Aufhebung eines Nichtabhilfe- und Vorlagebeschlusses unterliegt nicht der Rechtsbeschwerde.Eine solche Entscheidung stellt keine Endentscheidung über den Verfahrensgegenstand des Beschwerdeverfahrens dar und unterliegt deshalb nicht der Rechtsbeschwerde.Die Rechtsbeschwerde zählt zu den Rechtsmitteln. Mit ihr kann eine Entscheidung über eine streitige Rechtsfrage einer höchstrichterlichen Entscheidung herbeigeführt werden und eine einheitliche Rechtsprechung sichergestellt werden.

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Ohne Erfolg klagte ein Anwohner gegen die erteilte Baugenehmigung für eine Mobilfunksendeanlage in seiner Nachbarschaft.
Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urteil vom 12.04.2011
Hängt die Wasserversorgung eines bebauten Grundstücks davon ab, dass der Nachbar die Nutzung seiner Leitungen gestattet, so liegt hierin ein zum Schadensersatz verpflichtender Mangel.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.04.2011
Auf einem Grundstück innerhalb eines reinen oder allgemeinen Wohngebiets darf grundsätzlich kein Bootslagerplatz errichtet werden.
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 05.04.2011
Entstehen durch Kanalbauarbeiten Schäden an einem Gebäude, so ist hierfür auch dann Schadensersatz zu leisten, wenn die Baumaßnahme bereits lange zurück liegt.
Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 01.04.2011
Werden in einer Mietwohnung durch den Vermieter bauliche Maßnahmen durchgeführt, die den Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig steigern, so kann der Vermieter die jährliche Miete um bis zu 11 % der angefallenen Modernisierungskosten erhöhen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 30.03.2011
Will ein Wohnungseigentumsverwalter sein Amt niederlegen, so stellt dies eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung dar, die gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft erklärt werden muss.
Amtsgericht Wiesloh, Urteil vom 25.03.2011
Auch wenn ein Gebäude unter Denkmalschutz steht, dürfen auf seinem Dach Sonnenkollektoren montiert werden.
Verwaltungsgericht Speyer, Urteil vom 24.03.2011
Liegen Wohnsitz des Vermieters und Mietobjekt weit auseinander (im entschiedenen Fall über 400 km), so kann der Mieter Einsicht in das Original der Betriebskostenabrechnung am Orte des Mietobjektes verlangen.
Landgericht Freiburg, Urteil vom 24.03.2011
Eine Maßnahme zur Verbesserung der Mietsache liegt in der Regel auch vor, wenn ein schlichter Wandheizkörper gegen einen Handtuchheizkörper ausgetauscht wird.
Landgericht Berlin, Urteil vom 22.03.2011
Widerruft eine Mieter die Einzugsermächtigung gegenüber dem Vermieter hinsichtlich der Betriebskostenabrechnung, so kann und muss der Vermieter hinsichtlich der Mietzahlungen von seiner Einzugsermächtigung weiterhin Gebrauch machen.
Amtsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 21.03.2011
 
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