Auch auf ein Promotionsstipendium sind in voller Höhe Kranken- und Pflegeversicherungsbeträge zu entrichten.In dem entschiedenen Fall, klagte eine Doktorandin. Sie erhielt ein Stipendium der Hans-Böckler-Stiftung, das sich zusammensetzte aus einem Grundstipendium von 1.050 Euro pro Monat und einer Forschungskostenpauschale von 100 Euro pro Monat. Die Forschungskostenpauschale war durch die Stiftung zweckgebunden für die Finanzierung von Literatur und Sach- und Reisekosten für die wissenschaftliche Ausbildung zu verwenden. Die Krankenkasse berechnete die Beiträge aus den Einnahmen von 1.150 Euro als gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Die Klägerin war nur bereit, Beiträge aus dem Grundstipendium zu zahlen, da die Pauschale nur für Forschungszwecke verwendet werden durfte. Das Gericht gab ihr jedoch nicht Recht. Entscheidend war, dass eine gesetzliche Zweckbestimmung fehlte, die jedoch Voraussetzung ist, um Beitragspflichten nicht zu umgehen.
War jemand ohne sein Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Ein Fehlen des Verschuldens wird vermutet, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder fehlerhaft ist.Die fehlende Bestellung eines Verfahrenspflegers, stellt für sich genommen keinen Wiedereinsetzungsgrund dar. Maßgeblich ist allein, inwieweit dem Betroffenen oder einem Verfahrensbevollmächtigten ein Verschulden an der Fristversäumung zur Last fällt.Ein Wiedereinsetzungsgrund kann sich grundsätzlich nicht aus der die Betreuungsbedürftigkeit begründenden psychischen Krankheit des Betroffenen ergeben.
Jeder hat einen grundgesetzlich verankerten Anspruch auf rechtliches Gehör.Erledigt sich eine Unterbringungssache durch Zeitablauf, so wird der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör auch dann verletzt, wenn das für die Entscheidung maßgebliche Gutachten dem Betroffenen nicht bekannt gegeben wurde.Das Unterbleiben der persönlichen Anhörung des Betroffenen in einer Unterbringungssache stellt einen Verfahrensmangel dar, der derart schwer wiegt, dass die genehmigte Unterbringungsmaßnahme insgesamt eine rechtswidrige Freiheitsentziehung darstellt.
Die Aufhebung eines Nichtabhilfe- und Vorlagebeschlusses unterliegt nicht der Rechtsbeschwerde.Eine solche Entscheidung stellt keine Endentscheidung über den Verfahrensgegenstand des Beschwerdeverfahrens dar und unterliegt deshalb nicht der Rechtsbeschwerde.Die Rechtsbeschwerde zählt zu den Rechtsmitteln. Mit ihr kann eine Entscheidung über eine streitige Rechtsfrage einer höchstrichterlichen Entscheidung herbeigeführt werden und eine einheitliche Rechtsprechung sichergestellt werden.

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In der Regel können Architekten und Ingenieure für Brandschutzplanungen kein gesondertes Honorar verlangen, da diese nach der geltenden Honorarplanung bereits mit den Grundleistungen für die Objektplanung abgegolten sind.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 26.01.2012
Kosten für den Ausbau eines Öltanks aus einem vermieteten Objekt können nur dann als Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn sie durch die Vermietung veranlasst wurden.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 24.01.2012
Der Ausschluss lediglich bestimmter Kündigungsgründe ist ausreichend, um die Formbedürftigkeit einer mietvertraglichen Vereinbarung auszulösen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 24.01.2012
Das Bestimmtheitserfordernis des Sachen- und Grundbuchrechts gilt auch für das als Inhalt des Sondereigentums in das Grundbuch einzutragende Sondernutzungsrecht.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.01.2012
Grundstückseigentümer können zur Überprüfung der Dichtigkeit ihrer Entwässerungsanlagen verpflichtet sein.
Oberverwaltungsgericht Niedersachsen, Urteil vom 10.01.2012
Die durch Altglascontainer verursachte Lärmbelästigung ist grundsätzlich auch in einem Wohngebiet durch die Nachbarn zu akzeptieren.
Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 15.12.2011
Wer den Bau eines Objekts in Auftrag gibt, muss dem ausführenden Bauunternehmer nicht die Kosten erstatten, die diesem infolge einer witterungsbedingten Bauunterbrechung entstehen.
Landgericht Cottbus, Urteil vom 08.12.2011
Führen durch die Versorgungsträger verlegte Leitungen über ein Nachbargrundstück, so steht dem Eigentümer dieses Grundstücks kein Entschädigungsanspruch gegen den durch die Leitungen versorgten Nachbarn zu.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 02.12.2011
Wird auf einer an der Grundstücksgrenze befindlichen Garage eine Dachterrasse installiert, so bedarf es hierfür einer Genehmigung durch das Bauamt.
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 01.12.2011
Die Baugenehmigung für eine Werbeanlage darf verweigert werden, wenn diese den Ausblick auf eine begrünte Fläche behindern und damit das Landschaftsbild verunstalten würde.
Verwaltungsgericht Minden, Urteil vom 29.11.2011
 
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