Auch auf ein Promotionsstipendium sind in voller Höhe Kranken- und Pflegeversicherungsbeträge zu entrichten.In dem entschiedenen Fall, klagte eine Doktorandin. Sie erhielt ein Stipendium der Hans-Böckler-Stiftung, das sich zusammensetzte aus einem Grundstipendium von 1.050 Euro pro Monat und einer Forschungskostenpauschale von 100 Euro pro Monat. Die Forschungskostenpauschale war durch die Stiftung zweckgebunden für die Finanzierung von Literatur und Sach- und Reisekosten für die wissenschaftliche Ausbildung zu verwenden. Die Krankenkasse berechnete die Beiträge aus den Einnahmen von 1.150 Euro als gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Die Klägerin war nur bereit, Beiträge aus dem Grundstipendium zu zahlen, da die Pauschale nur für Forschungszwecke verwendet werden durfte. Das Gericht gab ihr jedoch nicht Recht. Entscheidend war, dass eine gesetzliche Zweckbestimmung fehlte, die jedoch Voraussetzung ist, um Beitragspflichten nicht zu umgehen.
War jemand ohne sein Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Ein Fehlen des Verschuldens wird vermutet, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder fehlerhaft ist.Die fehlende Bestellung eines Verfahrenspflegers, stellt für sich genommen keinen Wiedereinsetzungsgrund dar. Maßgeblich ist allein, inwieweit dem Betroffenen oder einem Verfahrensbevollmächtigten ein Verschulden an der Fristversäumung zur Last fällt.Ein Wiedereinsetzungsgrund kann sich grundsätzlich nicht aus der die Betreuungsbedürftigkeit begründenden psychischen Krankheit des Betroffenen ergeben.
Jeder hat einen grundgesetzlich verankerten Anspruch auf rechtliches Gehör.Erledigt sich eine Unterbringungssache durch Zeitablauf, so wird der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör auch dann verletzt, wenn das für die Entscheidung maßgebliche Gutachten dem Betroffenen nicht bekannt gegeben wurde.Das Unterbleiben der persönlichen Anhörung des Betroffenen in einer Unterbringungssache stellt einen Verfahrensmangel dar, der derart schwer wiegt, dass die genehmigte Unterbringungsmaßnahme insgesamt eine rechtswidrige Freiheitsentziehung darstellt.
Die Aufhebung eines Nichtabhilfe- und Vorlagebeschlusses unterliegt nicht der Rechtsbeschwerde.Eine solche Entscheidung stellt keine Endentscheidung über den Verfahrensgegenstand des Beschwerdeverfahrens dar und unterliegt deshalb nicht der Rechtsbeschwerde.Die Rechtsbeschwerde zählt zu den Rechtsmitteln. Mit ihr kann eine Entscheidung über eine streitige Rechtsfrage einer höchstrichterlichen Entscheidung herbeigeführt werden und eine einheitliche Rechtsprechung sichergestellt werden.

Themengebiete

Kontakt
Föhr Emrich Fachanwälte
Karlstraße 3
88045 Friedrichshafen
 
07541-9532-0
 
info@foehremrich.de

Übernahmefähige Mietschulden durch das Jobcenter

Mietschulden für eine Garage und dem Vermieter entstandene Prozess- und Anwaltskosten werden nicht durch das Jobcenter übernommen.


In dem zugrunde liegenden Sachverhalt begehrte der Mietschuldner die darlehensweise Übernahme von Mietschulden durch das Jobcenter. Vorab hatte ihm sein Vermieter in Aussicht gestellt, dass er die Wohnung behalten dürfte wenn er die ausstehenden Mieten für Wohnung, Garage und die angefallenen Gerichts- und Anwaltskosten begleichen würde.

Das Sozialgericht verneinte eine Verpflichtung des Jobcenters zur Kostenübernahme. Mietkosten können nur darlehensweise übernommen werden, wenn dies der Sicherung der Unterkunft dient oder eine vergleichbare Notlage vorliegt. Erforderlich ist dabei jedoch, dass es sich um Mietschulden aus dem Wohnraummietvertrag handelt. Eine Übernahme der Garagenkosten und der sonstigen Kosten des Vermieters ist jedoch nicht vorgesehen, weshalb dem Begehren des Mieters nicht gefolgt werden konnte.
 
Sozialgericht Stuttgart, Urteil SG S S 25 AS 796 12 ER vom 20.02.2012
Normen: § 22 VIII SGB II
[bns]
 
fhfn-fdhf 2024-12-28 wid-87 drtm-bns 2024-12-28
Mieterhoehung Pfullendorf, Vermoegen Friedrichshafen, Verteidigung Strafverfahren Deggenhausertal, Anwaelte Deggenhausertal, Vertragsrecht nahe Bad Waldsee, Fachanwalt Familienrecht Friedrichshafen, Ehegattenunterhalt Deggenhausertal, Verteidigung Ermittlungsverfahren nahe Tettnang, Mietvertrag Lindau, Testament Friedrichshafen