Auch auf ein Promotionsstipendium sind in voller Höhe Kranken- und Pflegeversicherungsbeträge zu entrichten.In dem entschiedenen Fall, klagte eine Doktorandin. Sie erhielt ein Stipendium der Hans-Böckler-Stiftung, das sich zusammensetzte aus einem Grundstipendium von 1.050 Euro pro Monat und einer Forschungskostenpauschale von 100 Euro pro Monat. Die Forschungskostenpauschale war durch die Stiftung zweckgebunden für die Finanzierung von Literatur und Sach- und Reisekosten für die wissenschaftliche Ausbildung zu verwenden. Die Krankenkasse berechnete die Beiträge aus den Einnahmen von 1.150 Euro als gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Die Klägerin war nur bereit, Beiträge aus dem Grundstipendium zu zahlen, da die Pauschale nur für Forschungszwecke verwendet werden durfte. Das Gericht gab ihr jedoch nicht Recht. Entscheidend war, dass eine gesetzliche Zweckbestimmung fehlte, die jedoch Voraussetzung ist, um Beitragspflichten nicht zu umgehen.
War jemand ohne sein Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Ein Fehlen des Verschuldens wird vermutet, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder fehlerhaft ist.Die fehlende Bestellung eines Verfahrenspflegers, stellt für sich genommen keinen Wiedereinsetzungsgrund dar. Maßgeblich ist allein, inwieweit dem Betroffenen oder einem Verfahrensbevollmächtigten ein Verschulden an der Fristversäumung zur Last fällt.Ein Wiedereinsetzungsgrund kann sich grundsätzlich nicht aus der die Betreuungsbedürftigkeit begründenden psychischen Krankheit des Betroffenen ergeben.
Jeder hat einen grundgesetzlich verankerten Anspruch auf rechtliches Gehör.Erledigt sich eine Unterbringungssache durch Zeitablauf, so wird der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör auch dann verletzt, wenn das für die Entscheidung maßgebliche Gutachten dem Betroffenen nicht bekannt gegeben wurde.Das Unterbleiben der persönlichen Anhörung des Betroffenen in einer Unterbringungssache stellt einen Verfahrensmangel dar, der derart schwer wiegt, dass die genehmigte Unterbringungsmaßnahme insgesamt eine rechtswidrige Freiheitsentziehung darstellt.
Die Aufhebung eines Nichtabhilfe- und Vorlagebeschlusses unterliegt nicht der Rechtsbeschwerde.Eine solche Entscheidung stellt keine Endentscheidung über den Verfahrensgegenstand des Beschwerdeverfahrens dar und unterliegt deshalb nicht der Rechtsbeschwerde.Die Rechtsbeschwerde zählt zu den Rechtsmitteln. Mit ihr kann eine Entscheidung über eine streitige Rechtsfrage einer höchstrichterlichen Entscheidung herbeigeführt werden und eine einheitliche Rechtsprechung sichergestellt werden.

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Einer Kindesmutter kann das Sorgerecht für ihr Kind nicht nur aufgrund einer Heroinabhängigkeit entzogen werden, wenn das Kind ansonsten im mütterlichen Haushalt gut versorgt ist und sich die Mutter bereits seit Jahren in einem Methadonprogramm befindet.
Oberlandesgericht Hamm , Urteil vom 21.02.2013
Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts in Düsseldorf können sämtliche im Zusammenhang mit der Scheidung entstehenden Anwalts- und Gerichtskosten steuerlich geltend gemacht werden.
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 19.02.2013
Erhebt ein Elternteil gegenüber dem anderen umgangsberechtigten Elternteil den schweren Vorwurf des sexuellen Missbrauchs des eigenen Kindes, so hängt die Frage, ob Maßnahmen im Bezug auf das Umgangsrecht zu treffen sind, maßgeblich davon ab, wie konkret und groß der Grad der Gewissheit ist, dass ein sexueller Missbrach tatsächlich stattgefunden hat.
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 18.02.2013
Der Versorgungsausgleich kann wegen grober Unbilligkeit ausgeschlossen sein, wenn die Ehefrau dem Ehemann verschweigt, dass das während der Ehe geborene und gemeinsam geglaubte Kind von einem anderen Mann abstammt.
Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 15.02.2013
Bei einer berufsbedingten Nutzung eines Pkw ist eine Fahrtkostenpauschale von 0,30 Euro je gefahrenen Kilometer zu berücksichtigen, wobei sich die Fahrtkostenpauschale bei Fahrtstrecken von mehr als 30 Fahrtkilometern auf eine Kilometerpauschale von 0,20 Euro reduziert.
Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 14.02.2013
Eine Entschädigung wegen eines zeitlich überlangen Gerichtsverfahrens kommt in Betracht, wenn die Pflicht zur Verfahrensförderung nicht eingehalten wurde und sachlich unbegründete Lücken in dem gerichtlichen Verfahren zu verzeichnen sind, so dass insgesamt eine unangemessene Verfahrensdauer vorliegt.
Oberlandesgericht Braunschweig, Urteil vom 08.02.2013
Ein unterhaltsberürftiges Kind kann auch einen Anspruch gegen einen Elternteil auf Zahlung von Ausbildungsunterhalt haben, wenn es ein vorangegangenes Studium nach dem dritten Semester abbricht und nach einer Wartezeit von weiteren drei Semestern ein Journalistik-Studium aufnimmt.
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 05.02.2013
Die Eltern können über ihre elterliche Sorge im Rechtssinne nicht disponieren, so dass eine Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts über ein Kind im Rechtsinne nicht aufgrund einer bloßen Vereinbarung zwischen den Eltern erfolgen kann.
Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 31.01.2013
Bei einer gesteigerten Unterhaltsverpflichtung können Aufwendungen für eine zusätzliche Altersversorgung und eine Zusatzkrankenversicherung nicht zulasten des Unterhaltsanspruchs eines minderjährigen Kindes berücksichtigt werden, wenn andernfalls der Mindestunterhalt nicht aufgebracht werden kann.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 30.01.2013
Ein sich in einer Ausbildung befindlicher Unterhaltsbrechtigter muss sich auch bei hohen Fahrtkosten zwischen seiner Ausbildungsstätte bzw.
Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 30.01.2013
 
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