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Das Sorgerecht für ihre Kinder steht grundsätzlich den Eltern gemeinsam zu. Ist ein Elternteil an der Ausübung des Sorgerechts gehindert, kann der Familienrichter dem anderen Elternteil das alleinige Sorgerecht übertragen. Dafür ist die vollumfängliche Verhinderung des Elternteils erforderlich, dem das Sorgerecht entzogen werden soll. Diese Verhinderung liegt aber nicht allein durch eine große Entfernung des Elternteils von den Kindern vor.
Die Richter am Oberlandesgerichts Frankfurt sind der Meinung, dass Schwierigkeiten hinsichtlich der Ausübung des Sorgerechts - im entschiedenen Fall der Aufenthalt eines Elternteils in Amerika - keinen Grund für eine alleinige Sorgerechtszuweisung darstellen. Die Sorgerechtszuweisung für Entscheidungen alltäglicher Natur an einen Elternteil allein ist möglich, aber für eine vollumfängliche Zuweisung fehlt es nach Ansicht des Gerichts selbst dann an hinreichenden Gründen, wenn der andere Elternteil andere Auffassungen hinsichtlich Ausbildung und Erziehung vertritt. Allenfalls sei, so die Richter, im Einzelfall eine Entscheidungszuweisung denkbar.