Die für Telefax-Sendungen geltenden Grundsätze können nicht auf die Übermittlung per E-Mail übertragen werden, weil diese beiden Übermittlungswege schon im Ansatz unterschiedlichen Regelungen unterfallen.
Dokumente, die per Telefax übermittelt werden, unterliegen den Regeln über schriftliche Dokumente im Sinne der ZPO.