Auch auf ein Promotionsstipendium sind in voller Höhe Kranken- und Pflegeversicherungsbeträge zu entrichten.In dem entschiedenen Fall, klagte eine Doktorandin. Sie erhielt ein Stipendium der Hans-Böckler-Stiftung, das sich zusammensetzte aus einem Grundstipendium von 1.050 Euro pro Monat und einer Forschungskostenpauschale von 100 Euro pro Monat. Die Forschungskostenpauschale war durch die Stiftung zweckgebunden für die Finanzierung von Literatur und Sach- und Reisekosten für die wissenschaftliche Ausbildung zu verwenden. Die Krankenkasse berechnete die Beiträge aus den Einnahmen von 1.150 Euro als gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Die Klägerin war nur bereit, Beiträge aus dem Grundstipendium zu zahlen, da die Pauschale nur für Forschungszwecke verwendet werden durfte. Das Gericht gab ihr jedoch nicht Recht. Entscheidend war, dass eine gesetzliche Zweckbestimmung fehlte, die jedoch Voraussetzung ist, um Beitragspflichten nicht zu umgehen.
War jemand ohne sein Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Ein Fehlen des Verschuldens wird vermutet, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder fehlerhaft ist.Die fehlende Bestellung eines Verfahrenspflegers, stellt für sich genommen keinen Wiedereinsetzungsgrund dar. Maßgeblich ist allein, inwieweit dem Betroffenen oder einem Verfahrensbevollmächtigten ein Verschulden an der Fristversäumung zur Last fällt.Ein Wiedereinsetzungsgrund kann sich grundsätzlich nicht aus der die Betreuungsbedürftigkeit begründenden psychischen Krankheit des Betroffenen ergeben.
Jeder hat einen grundgesetzlich verankerten Anspruch auf rechtliches Gehör.Erledigt sich eine Unterbringungssache durch Zeitablauf, so wird der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör auch dann verletzt, wenn das für die Entscheidung maßgebliche Gutachten dem Betroffenen nicht bekannt gegeben wurde.Das Unterbleiben der persönlichen Anhörung des Betroffenen in einer Unterbringungssache stellt einen Verfahrensmangel dar, der derart schwer wiegt, dass die genehmigte Unterbringungsmaßnahme insgesamt eine rechtswidrige Freiheitsentziehung darstellt.
Die Aufhebung eines Nichtabhilfe- und Vorlagebeschlusses unterliegt nicht der Rechtsbeschwerde.Eine solche Entscheidung stellt keine Endentscheidung über den Verfahrensgegenstand des Beschwerdeverfahrens dar und unterliegt deshalb nicht der Rechtsbeschwerde.Die Rechtsbeschwerde zählt zu den Rechtsmitteln. Mit ihr kann eine Entscheidung über eine streitige Rechtsfrage einer höchstrichterlichen Entscheidung herbeigeführt werden und eine einheitliche Rechtsprechung sichergestellt werden.

Themengebiete

Kontakt
Föhr Emrich Fachanwälte
Karlstraße 3
88045 Friedrichshafen
 
07541-9532-0
 
info@foehremrich.de

Keine Überprüfung der Angemessenheit eines Umzugs eines Elternteils mit dem gemeinsamen Kind

Will ein Elternteil mit dem gemeinsamen Kind an einen über 500 Kilometer entfernten Ort wegziehen, so darf das Gericht die Motive des betreffenden Elternteils hinsichtlich des Umzugs nicht überprüfen.

Ein Elternteil muss sich für einen geplanten Wegzug nur rechtfertigen, wenn Anzeichen dafür vorliegen, dass der Umzug nicht zuletzt geplant ist, um das Umgangsrecht des anderen Elternteils zu vereiteln. Zur Widerlegung dieses Vorwurfs muss der den Umzug planende Elternteil darlegen, wie der künftige Kontakt des Kindes zum zurückbleibenden Elternteil sichergestelt werden soll.

Sind beide Elternteile gleich gut zur Erziehung des Kindes geeignet, so kann auch bei einem sehr jungen Kind (vorliegend 4 Jahre) auf den Willen des Kindes abgestellt werden.
 
Oberlandesgericht Köln, Urteil OLG Koeln 4 UF 18 11 vom 28.07.2011
Normen: BGB § 1671; FamFG § 159
[bns]
 
fhfn-fdhf 2024-11-24 wid-83 drtm-bns 2024-11-24
Lizenzvertrag Lindau, Verkehrsrecht Deggenhausertal, Opferentschaedigung Friedrichshafen, Erbvertrag Weingarten, Verteidigung Verkehrsstrafsachen Deggenhausertal, Pachtvertrag Bad Waldsee, Kaufvertrag Wangen im Allgaeu, Leasingvertrag Ueberlingen, Testament Bad Waldsee, Erbrecht Friedrichshafen