Föhr Emrich Fachanwälte Karlstraße 3 88045 Friedrichshafen |
|
07541-9532-0 |
|
info@foehremrich.de |
Grund dafür ist, dass sich eventuell aus den Einkommensverhältnissen des neuen Ehegatten über den Anspruch aus Familienunterhalt und Taschengeld ein höherer Kindesunterhalt ergeben kann.