Auch auf ein Promotionsstipendium sind in voller Höhe Kranken- und Pflegeversicherungsbeträge zu entrichten.In dem entschiedenen Fall, klagte eine Doktorandin. Sie erhielt ein Stipendium der Hans-Böckler-Stiftung, das sich zusammensetzte aus einem Grundstipendium von 1.050 Euro pro Monat und einer Forschungskostenpauschale von 100 Euro pro Monat. Die Forschungskostenpauschale war durch die Stiftung zweckgebunden für die Finanzierung von Literatur und Sach- und Reisekosten für die wissenschaftliche Ausbildung zu verwenden. Die Krankenkasse berechnete die Beiträge aus den Einnahmen von 1.150 Euro als gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Die Klägerin war nur bereit, Beiträge aus dem Grundstipendium zu zahlen, da die Pauschale nur für Forschungszwecke verwendet werden durfte. Das Gericht gab ihr jedoch nicht Recht. Entscheidend war, dass eine gesetzliche Zweckbestimmung fehlte, die jedoch Voraussetzung ist, um Beitragspflichten nicht zu umgehen.
War jemand ohne sein Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Ein Fehlen des Verschuldens wird vermutet, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder fehlerhaft ist.Die fehlende Bestellung eines Verfahrenspflegers, stellt für sich genommen keinen Wiedereinsetzungsgrund dar. Maßgeblich ist allein, inwieweit dem Betroffenen oder einem Verfahrensbevollmächtigten ein Verschulden an der Fristversäumung zur Last fällt.Ein Wiedereinsetzungsgrund kann sich grundsätzlich nicht aus der die Betreuungsbedürftigkeit begründenden psychischen Krankheit des Betroffenen ergeben.
Jeder hat einen grundgesetzlich verankerten Anspruch auf rechtliches Gehör.Erledigt sich eine Unterbringungssache durch Zeitablauf, so wird der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör auch dann verletzt, wenn das für die Entscheidung maßgebliche Gutachten dem Betroffenen nicht bekannt gegeben wurde.Das Unterbleiben der persönlichen Anhörung des Betroffenen in einer Unterbringungssache stellt einen Verfahrensmangel dar, der derart schwer wiegt, dass die genehmigte Unterbringungsmaßnahme insgesamt eine rechtswidrige Freiheitsentziehung darstellt.
Die Aufhebung eines Nichtabhilfe- und Vorlagebeschlusses unterliegt nicht der Rechtsbeschwerde.Eine solche Entscheidung stellt keine Endentscheidung über den Verfahrensgegenstand des Beschwerdeverfahrens dar und unterliegt deshalb nicht der Rechtsbeschwerde.Die Rechtsbeschwerde zählt zu den Rechtsmitteln. Mit ihr kann eine Entscheidung über eine streitige Rechtsfrage einer höchstrichterlichen Entscheidung herbeigeführt werden und eine einheitliche Rechtsprechung sichergestellt werden.

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BGH: Der klagende Anwalt darf lediglich eine Beratungsgebühr erheben.
BGH, Urteil vom 22.02.2018
Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem tatsächlich geleistetem Aufwand.
OLG Celle, Urteil vom 08.02.2018
Die Frage zum Formularzwang wurde dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt.
OLG Köln, Urteil vom 06.02.2018
Ist der „Haupterbe“ auch der Alleinerbe? In dieser Angelegenheit bezeichnete der Erblasser den späteren Antragsteller in einem privatschriftlichen Testament aus dem Jahr 2008 als „Haupterben“, der nach dem Willen des Erblassers verschiedene Aufgaben, wie beispielsweise den Verkauf bzw.
KG, Urteil vom 31.01.2018
Ist ein Stundensatz von 130 Euro gerechtfertigt? Im vorliegenden Fall rechnete ein Rechtsanwalt seine Tätigkeit als Nachlasspfleger zu einem Stundensatz von 130 Euro ab.
OLG Celle, Urteil vom 31.01.2018
Eine Vermögensverfügung im Testament kann als konkludenter Widerruf früherer Willenserklärungen angesehen werden.
BGH, Urteil vom 30.01.2018
Kann ein entlassener Testamentsvollstrecker wiedereingesetzt werden? Das Oberlandesgericht Saarbrücken hat sich in diesem Urteil mit der Frage beschäftigt, ob ein einmal rechtskräftig entlassener Testamentsvollstrecker erneut eingesetzt werden kann.
OLG Saarbrücken, Urteil vom 30.01.2018
An ein Sachverständigengutachten zur Testierfähigkeit sind hohe Ansprüche zu stellen.
OLG Frankfurt, Urteil vom 23.01.2018
Die Bank muss nicht autorisierte Zahlungsvorgänge erstatten.
LG Aachen, Urteil vom 18.01.2018
Die Berechnung der Vergütung erfolgt auf Stundenbasis.
OLG Celle, Urteil vom 18.01.2018
 
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